Anna Voth blättert konzentriert in Unterlagen an ihrem Schreibtisch
Alle Leistungen

Steuerberatung für Erbschaft, Schenkung & Nachfolge.

Kaum eine Steuerart hat so hohe Sätze und so komplexe Freibetragsregeln wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Mit vorausschauender Planung sichern wir Vermögen über Generationen.

Alle Leistungen
Erbschaft- & SchenkungsteuerUnternehmensnachfolgeImmobilienbewertungVorausschauende Gestaltung

500.000 €

Freibetrag für Ehegatten (alle 10 Jahre)

bis 100 %

Steuerbefreiung für Betriebsvermögen

7–50 %

Steuersatz je nach Verwandtschaft & Wert

3 Monate

Anzeigefrist nach § 30 ErbStG

Ohne Planung greift der Fiskus überdurchschnittlich zu.

Je größer der Zugriff des Fiskus, desto größer die Gefahr, dass vererbtes Vermögen verkauft werden muss oder ein Nachfolger das Unternehmen nicht fortführen kann. Wer erst im Erbfall handelt, verschenkt Gestaltungsspielräume. Wir planen die Vermögensnachfolge rechtzeitig und steueroptimiert.

  • Freibeträge (alle 10 Jahre nutzbar) werden nicht ausgeschöpft
  • Betriebsvermögen wird ohne Verschonungsregeln übertragen
  • Immobilienwerte werden zu hoch angesetzt
  • Anzeigepflichten (3 Monate, § 30 ErbStG) werden versäumt
  • Keine Regelung für die Unternehmensnachfolge vorhanden

Unsere Leistungen rund um Vermögensnachfolge.

Von der strategischen Planung bis zur Steuererklärung — für Privatvermögen und Unternehmen.

Nachfolge- & Vermögensplanung

Vorweggenommene Erbfolge, Kombination aus Schenkung und Erbe, steueroptimierte Testamentsgestaltung.

Freibeträge optimal nutzen

500.000 € (Ehegatte), 400.000 € (Kind), 200.000 € (Enkel) — alle zehn Jahre neu, für gestaffelte, steuerfreie Übertragung.

Unternehmensnachfolge

Regelverschonung (85 %) und Optionsverschonung (100 %) für Betriebsvermögen — damit das Unternehmen fortgeführt werden kann.

Immobilien & Nießbrauch

Schenkung unter Vorbehaltsnießbrauch, Bewertungsprüfung und Stundungsmöglichkeiten (§ 28 ErbStG) bei vermieteten Objekten.

Steuererklärungen

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung, Bedarfswert- und Feststellungserklärungen inkl. Einspruch bei fehlerhaften Bescheiden.

Anzeige- & Fristenmanagement

Fristgerechte Anzeige nach § 30 ErbStG und vollständige Kommunikation mit dem Finanzamt.

So gehen wir die Nachfolge an.

01

Bestandsaufnahme

Wir erfassen Vermögen, Familiensituation und Ihre Ziele.

02

Strategie

Wir entwickeln einen Plan aus Schenkung, Erbe und Verschonungsregeln.

03

Umsetzung

Übertragungen werden gestaltet, Freibeträge gestaffelt genutzt.

04

Erklärung

Wir erstellen die nötigen Steuererklärungen und prüfen die Bescheide.

FAQ

Häufige Fragen

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

So früh wie möglich. Da Freibeträge alle zehn Jahre neu entstehen, lassen sich durch gestaffelte Schenkungen über die Jahre erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen.

Wie viel Betriebsvermögen bleibt bei der Übergabe steuerfrei?

Über die Regelverschonung sind bis zu 85 % steuerfrei, über die Optionsverschonung bei Erfüllung strengerer Voraussetzungen sogar bis zu 100 % — sofern der Betrieb fortgeführt wird.

Was ist ein Vorbehaltsnießbrauch?

Sie verschenken Vermögen, behalten aber die Erträge (z. B. Mieteinnahmen). Das senkt den steuerpflichtigen Wert der Schenkung und sichert Ihre laufenden Einkünfte.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erbschaften und Schenkungen sind innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG) — unabhängig davon, ob ein Freibetrag greift. Wir übernehmen das für Sie.

Jetzt starten

Vermögen sichern, bevor der Fiskus zugreift.

Lassen Sie uns frühzeitig über Ihre Vermögensnachfolge sprechen — jede Gestaltung braucht Vorlauf.